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Walldorf: Was man wissen muss … in Zeiten der Corona-Pandemie

28. März 2020 | > Walldorf, Allgemeines, Das Neueste

Ungewöhnliche Zeiten erfordern ungewöhnliche Maßnahmen. So hat die Landesregierung von Baden-Württemberg zuletzt in immer kürzeren Abständen immer weitergehende Verordnungen erlassen, um die Ausbreitung des Coronavirus wirksam zu bekämpfen.

Die Landesverordnungen münden in Allgemeinverfügungen der Kommunen, so auch in Walldorf, wo diese umgehend auf der städtischen Internetseite veröffentlicht wurden. Dabei den Überblick zu behalten, war und ist nicht einfach.
Losgelöst von Paragraphen und behördlichen Formulierungen nachfolgend eine Übersicht über die in Walldorf seit 23. März 2020 wichtigsten geltenden Regelungen.

Kontaktverbot

Generell gilt, Kontakte zu anderen Menschen auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.

Im öffentlichen Raum darf man sich nur zu zweit oder mit Familienangehörigen aufhalten. Unterwegs, wie auch in Räumen, Bussen und Bahnen ist auf einen Abstand zu anderen Personen von mindestens 1,50 Metern zu achten.

Gruppen feiernder Menschen sind sowohl im öffentlichen Raum als auch in Wohnungen und privaten Einrichtungen inakzeptabel.

Veranstaltungen, und hierzu gehören auch Ansammlungen in Kirchen, Moscheen, Synagogen und Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften, sind untersagt.

Bei standesamtlichen Trauungen sind maximal 10 Gäste zugelassen.

Bei Beerdigungen (Erdbestattung oder Urnenbeisetzung) unter freiem Himmel sind maximal 10 Personen zugelassen.

Gastronomie

Gastronomiebetriebe sind geschlossen. Sie können nur noch Abhol- und/oder Lieferservice bieten.

Schutz besonders gefährdeter Personen

Einrichtungen wie Krankenhäuser, Pflegeheime und teilstationäre Einrichtungen dürfen  zu Besuchszwecken nicht mehr betreten werden. Ausnahmen sind in absoluten Ausnahmefällen mit der jeweiligen Einrichtungsleitung abzustimmen.

Öffentliche Einrichtungen

Alle öffentlichen Einrichtungen, wie die Stadtbücherei, das JUMP, die KiKusch, die Musikschule, das Museum im Astorhaus und Ähnliche sind geschlossen.

Sportstätten, Spielplätze, Hundewiese

Alle Sportstätten in Walldorf, ob drinnen oder draußen, sind für jeglichen Trainings- und Spielbetrieb geschlossen. Hierzu zählen auch die Bolzplätze, Kleinspielplätze, der Skaterpark, der Work-out-Park bei der Waldschule, der Bouleplatz und öffentliche Feuerstellen. Die Spielplätze sind alle geschlossen. Die Hundewiese ist ebenfalls gesperrt. Die Anleinpflicht für Hunde im Stadtgebiet und auf den Walldorfer Wiesen ist zu beachten.

Reiseverbote

Fahrten und Reisen aus einem vom Robert-Koch-Institut klassifizierten Risikogebiet in oder durch das Land Baden-Württemberg sind verboten.

Was alles möglich ist

Der Weg zur Arbeit, zum Einkaufen, zum Arzt, zur Notbetreuung, zur Teilnahme an unaufschiebbaren Sitzungen, Terminen und Prüfungen ist möglich, ebenso Hilfe für andere, Spazierengehen und Sport allein oder zu zweit bzw. mit Familienangehörigen.

Die Geschäfte, die geöffnet sein dürfen, haben in der Regel Vorkehrungen getroffen, damit sich nicht zu viele Kundinnen und Kunden gleichzeitig im Verkaufsraum befinden und sich keine Schlangen an den Kassen bilden. Auch hier gilt: Einen Mindestabstand von 1,50 Metern zu anderen halten und möglichst bargeldlos bezahlen.

Der Walldorfer Wochenmarkt findet nach wie vor donnerstags statt und auch Hofläden sind geöffnet. Metzgereien, Bäckereien und alle Lebensmittelgeschäfte sowie Drogeriemärkte sind geöffnet.

Dienstleister wie die Post, Banken, Sparkassen, Schuhmacher, Optiker, Reinigungen und Ähnliche sind für ihre Kunden da. Hier ist auf eventuell eingeschränkte Öffnungszeiten zu achten.

Text und Foto: Stadt Walldorf

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