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Störche gesichtet – Rücksicht geboten

22. Februar 2020 | > Walldorf, Allgemeines, Leitartikel

Wer sich darüber freut, dass die Störche bereits nach Walldorf zurückgekehrt sind, sollte auch daran denken, dass seit 1. Februar und noch bis 31. August im Storchenaufzuchtgebiet in Walldorf ein striktes Anleingebot für Hunde gilt.
Denn die Störche müssen vor freilaufenden Hunden unbedingt geschützt werden.

Das Anleingebot gilt natürlich nicht nur für Storchenfans, sondern für alle Hunderhalterinnen und -halter. Das Storchenaufzuchtgebiet wird im Norden durch den Hardtbach und den Waldrand begrenzt, im Westen durch die Lilienthalstraße und die Begrenzung des Landschaftsschutzgebietes Walldorfer Wiesen sowie im Osten durch die Bahnlinie und den Hardtbach.

Auslaufmöglichkeiten für Hunde gibt es in Walldorf auf der eigens dafür angelegten Hundewiese. Abgelegter Hundekot muss auf der Hundewiese und auch andernorts sofort entfernt und über den Restmüll entsorgt werden. Dafür sind im Bereich der Hundewiese sowohl Plastiktüten als auch Abfallbehälter aufgestellt. Verantwortungsbewusste Hundehalterinnen und -halter haben für solche Fälle immer Plastiktüten dabei.

Auf Wiesen und Feldern, auf denen Nahrungsmittel produziert werden, dürfen Hunde ihr „Geschäft“ generell   nicht verrichten.

Die Stadt weist außerdem darauf hin, dass Hunde im Stadtgebiet ganzjährig angeleint sein müssen.

Text: Stadt Walldorf
Foto: Pfeifer

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