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Wettbewerb für „Kunst am Bau“ am Schulzentrum

10. Juni 2019 | Allgemeines, Das Neueste, Photo Gallery, Uncategorized

Gemeinderat beschließt zweistufiges Wettbewerbsverfahren

Nachdem der Gemeinderat am 22. Januar dieses Jahres den einstimmigen Beschluss für „Kunst am Bau“ für das Schulzentrum gefasst hatte, befasste sich das Gremium in seiner öffentlichen Sitzung am 14. Mai mit dem Wettbewerbsverfahren.

Der Neubau mit Mensa und Räumen für den Ganztagesbetrieb nähert sich der Vollendung, welches Kunstwerk den neuen Bereich noch abrundet, steht noch nicht fest (Foto: Pfeifer)

Den Antrag, die Erweiterungsbauten des Schulzentrums noch durch ein Kunstwerk abzurunden und zu vervollständigen, hatten im Oktober 2018 CDU-Stadtrat Dr. Gerhard Baldes und SPD-Stadträtin Dr. Andrea Schröder-Ritzrau gestellt. Der Gemeinderat bewilligte im Januar ein Budget von 100.000 Euro. Die „Kunst am Bau“ soll im erweiterten Schulhofbereich zwischen Mensa und neuer Sporthalle im Bereich des neuen Vordachs ihren Platz finden.

Stadtbaumeister Andreas Tisch erläuterte am 14. Mai das vorgeschlagene zweistufige Wettbewerbsverfahren, das sich an den Verfahren bei Auslobungen von Bund und Land orientiert. Die erste Phase soll im Juli mit der öffentlichen Ausschreibung des Wettbewerbs beginnen. Die Stadt sucht für das Projekt erfahrene freischaffende Künstlerinnen und Künstler. Diese können sich bis Mitte August 2019 bewerben. Voraussetzung für eine Berücksichtigung im Wettbewerb ist der Nachweis von maximal vier Referenzobjekten oder -projekten. Die Mitglieder des Auswahlgremiums werden aus den Bewerbungen vier für die zweite Phase des Wettbewerbs auswählen. In der zweiten Stufe stellen die in die engere Wahl gekommenen Wettbewerbsteilnehmerinnen und –teilnehmer in einem  Kolloquium ihre Ideen und Konzepte zur Auseinandersetzung mit Architektur, Ort und Thematik vor. Wie Stadtbaumeister Tisch erklärte, sei es schließlich entscheidend, welche Wirkung das Kunstwerk in der konkreten Situation entfalte. „Die Kunst am Bau soll Impulse setzen“, so Tisch. Auf Vorschlag der beiden Initiatoren für „Kunst am Bau“, Dr. Gerhard Baldes und Dr. Andrea Schröder-Ritzrau, wird der Bildhauer Claus Görtz aus Schattin/Lübeck, der in der Galerie Alte Apotheke in Walldorf bereits eine Ausstellung hatte, als einziger Künstler gesetzt und steigt damit gleich in die zweite Stufe des Wettbewerbs ein. Für die fünf Teilnehmer der zweiten Stufe ist ein Bearbeitungshonorar von jeweils 1.500 Euro vorgesehen. Das Verfahren soll Ende 2019 abgeschlossen sein. Zur Jury erklärte Andreas Tisch, dass das Auswahlgremium der ersten Stufe und das Entscheidungsgremium der zweiten Stufe unterschiedlich besetzt sein sollten, um möglichst objektiv und unvoreingenommen in die entscheidende Runde gehen zu können.

Stadträtin Dr. Andrea Schröder-Ritzrau (SPD) befürwortete das zweistufige Verfahren und freute sich, dass mit der „Kunst am Bau“ etwas Bleibendes geschaffen werde. Sie regte an, dass auch Schülerinnen und Schüler beratend in den Wettbewerb einbezogen werden sollten. Sie wünschte sich außerdem, auf der städtischen Internetseite einen Kunstführer mit Standorten von Kunst im öffentlichen Raum und Informationen zu den Kunstobjekten und Künstlern einzupflegen. Stadtrat Dr. Gerhard Baldes meinte, dass es nicht selbstverständlich sei, Geld für Kunst auszugeben. Walldorf könne sich dies leisten. „Wer, wenn nicht wir?“ meinte er.

Die Vorlage der Verwaltung lobte er als „schlüssig“. Stadtrat Wilfried Weisbrod (Bündnis 90/Die Grünen) stimmte ebenfalls zu und schlug vor, Schulklassen des Schulzentrums anzubieten, an dem Verfahren teilzunehmen. Sie sollten „aktiv teilhaben am Wettbewerb“. Stadtrat Günter Lukey (FDP) konnte für seine Fraktion auch zustimmen, fand das Procedere aber „sehr aufwändig und zeitintensiv“. Auch die personelle Trennung der Gremien fand er „nicht einsichtig“, denn alle Entscheider würden „objektiv herangehen“.

Das Setzen eines Künstlers fand er „fragwürdig“, dabei werde die Gleichbehandlung nicht berücksichtigt. Die Standortwahl für das Kunstwerk müsse bei der Stadt und nicht beim Künstler liegen, merkte er noch an. Stadtbaumeister Andreas Tisch meinte zu diesem Punkt, dass der Künstler eine Vorstellung vom Standort des Kunstwerks haben müsse, wobei er selbstverständlich nicht die komplette Entscheidungsbefugnis habe.

Diese liege bei der Stadt. Zu der Beteiligung ganzer Schulklassen meinte Tisch, dass die Künstlerinnen und Künstler einen „geschützten Raum“ für das Kolloquium bräuchten. Ein öffentlicher Rundgang sei vorstellbar und an dem Verfahren könne man zwei Schüler beratend beteiligen, so Tisch. Erster Beigeordneter Otto Steinmann konnte sich ebenfalls einen Rundgang für interessierte Schulklassen vorstellen und auch einen Schülerpreis. Dem vorgestellten Wettbewerbsverfahren und der Einbindung von zwei Schülervertretern in der zweiten Stufe stimmten alle Gemeinderatsmitglieder zu.

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