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Reaktion des Tierschutzvereins auf Stellungnahme des Stadtrat Lang (FDP) zur Hundesteuer in Wiesloch

9. Februar 2018 | > Wiesloch, Leitartikel, Leserbriefe, Photo Gallery, Politik

Die Äußerungen von Herrn Lang sind unsäglich und gleichzeitig treffend.
(
siehe: https://www.wiwa-lokal.de/stadtrat-bernd-lang-fdp-zur-hundesteuer-in-wiesloch)

Der Rhodesian Ridgeback ist die einzige anerkannte Hunderasse, die dem südlichen Afrika entstammt. Sie basiert auf alten Rassen der ehemaligen Kapkolonie. Diese Hunde, vor allem die der Khoi-Khoi, zeigten den umgekehrten Aalstrich, den Ridge. Sie spürten auf weite Entfernungen das Wild auf, warnten vor Gefahren und beschützten die Siedlungen. Sie wurden später von den Kolonialherren mit anderen Rassen gekreuzt und zur Bewachung ihrer Farmen und zur Jagd auf Löwen und anderes Großwild eingesetzt.

Rhodesian Ridgeback – Foto: Wikipedia

Ihre Aufgabe war, Jagdwild aufzuspüren und so lange am Platz zu binden, bis die Jäger vor Ort waren. Der Originalstandard des Rhodesian Ridgeback, 1922 aufgestellt von dem Briten Francis Richard Barnes in Bulawayo, Rhodesien, basierte auf dem Dalmatiner-Standard und wurde 1926 von der Kennel Union des Südlichen Afrika anerkannt.

Der Rhodesian Ridgeback stand von 1992 bis 2002 auf der Rasseliste in Bayern. Er wurde bei Einführung der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit in Bayern 1992 als Rasse eingestuft, bei der die Eigenschaft als Kampfhund vermutet wird, solange nicht für den einzelnen Hund nachgewiesen wird, dass dieser keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit aufweist.

2002 wurde er von dieser Liste gestrichen, weil – so begründete das Innenministerium – nach einer Reihe von Überprüfungen von der ursprünglich vermuteten Gefährlichkeit nicht mehr ausgegangen werden könne. Die Rasse steht außerdem im Schweizer Kanton Glarus auf der Rasseliste, die Haltung ist dort bewilligungspflichtig. (entnommen wikipedia)

Herr Lang beschreibt eindrücklich die Situation der betroffenen Hundehalter in Wiesloch. Ihr so geliebter Hund wird aufgrund einer willkürlichen Entscheidung des Wieslocher Gemeinderates zum „Kampfhund“ deklariert und ist nun gefährlich, ob er will oder nicht. Einzig seine Schlussfolgerungen kann ich nicht nachvollziehen.

(rechts( Volker Stutz

Dass Herr Lang vorschlägt, den Altbestand zu schützen und nur die neu angemeldeten Hunde mit der „Kampfhunde“steuer zu belegen, ist abenteuerlich und nicht ungerecht, sind diese neu angemeldeten Hunde auch nicht gefährlich. Herr Lang liebt seinen gelegentlichen (Ferienzeit-) Hund und vertraut ihm. Er vertraut ihm, obwohl dieser vor einiger Zeit noch auf einer Rasseliste eines Bundeslandes stand und in der Schweiz immer noch steht.

In der Schweiz wohlgemerkt nur in einem Kanton, überschreitet der Hund die Grenze in den nächsten, ist er ungefährlich. Herr Lang hätte bestimmt kein Verständnis dafür, würde Lishi plötzlich zum gefährlichen Hund mutieren, nur weil einige Menschen glauben, das annehmen zu müssen. Und genau so geht es den Hundehaltern in Wiesloch, die von heute auf morgen ohne Grund im öffentlichen Rampenlicht stehen und diskriminiert werden.

Wer, wenn nicht Herr Lang, wäre besser in der Lage, diese unhaltbare Situation zu erkennen und er kann eigentlich nur zu einer Entscheidung kommen. Die Erhebung „Kampfhunde“steuer ist grundsätzlich sinnlos und muss so schnell als möglich rückgängig gemacht werden.

Lishi würde mir bestimmt zustimmen und ich gehe davon aus, dass Herr Lang bei der nächsten Gemeinderatssitzung dies berücksichtigt.

Volker Stutz
1. Vorsitzender des Tierschutzvereines Wiesloch/Walldorf

 

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