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Feuerwerksartikel nur mit BAM-Prüfnummer

26. Dezember 2017 | Blaulicht, Das Neueste, Photo Gallery

 

Regierung warnt vor billigen ausländischen Feuerwerksartikeln:

Nur zugelassene Feuerwerksartikel dürfen eingeführt werden

Regensburg – Die Regierung der Oberpfalz warnt davor, Feuerwerksartikel aus dem Ausland, die in Deutschland nicht zugelassen sind, einzuführen oder zu vertreiben.
Immer wieder zeigen Kontrollen des Einreiseverkehrs, dass Privatpersonen Billigware einführen, die nicht den deutschen Sicherheitsbestimmungen entspricht.
Die Zulassung der Feuerwerksartikel in Deutschland erfolgt durch die Bundesanstalt für Materialprüfung in Berlin und ist durch eine „BAM-Prüfnummer“ auf dem Feuerwerkskörper oder seiner Verpackung zu erkennen. Die Materialprüfung gewährleistet Sicherheit beim Umgang mit explosiven Stoffen und beugt unnötigen Gefahren beim Abbrennen von Feuerwerksartikeln vor. Die Einfuhr nicht zugelassener Ware wird nach dem Sprengstoffgesetz auch als Straftat geahndet. An den Grenzübergängen nach Tschechien waren im letzten Jahr wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz zahlreiche Strafanzeigen die Folge. Die Feuerwerksartikel wurden beschlagnahmt und anschließend vernichtet.
Auch die Einfuhr zugelassener Pyrotechnik durch Endverbraucher ist ohne besondere Genehmigung nur an wenigen Tagen vor Silvester – heuer vom 28.12. bis 31.12 – erlaubt und ist bei der Einreise beim Zoll anzumelden.

BAM Nr.

Tipps des Bayerischen Landesfeuerwehrverbandes für eine möglichst sichere Silvesterfeier:

– Feuerwerkskörper und Raketen sind „Sprengstoff“. Lassen Sie Jugendliche unter 18 Jahren nicht damit hantieren.

– Beachten Sie unbedingt die Gebrauchshinweise der Hersteller.

– Mit wenigen Ausnahmen ist eine Verwendung von Feuerwerk in geschlossenen Räumen verboten.

– Nehmen Sie nach dem Anzünden einen ausreichenden Sicherheitsabstand ein.

– Werfen Sie Feuerwerkskörper und Raketen nicht blindlings weg – und zielen Sie niemals auf Menschen.

– Zünden Sie nicht gezündete Feuerwerkskörper (Blindgänger) niemals noch einmal.

– Stellen Sie auf keinen Fall Feuerwerkskörper selbst her.

– Bewahren Sie Feuerwerkskörper so auf, dass keine Selbstentzündung möglich ist.

– Tragen Sie Feuerwerk niemals am Körper, etwa in Jacken- oder Hosentaschen.

– Schützen Sie Ihre Wohnung in der Silvesternacht vor Brandgefahren. Entfernen Sie Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenstände von Balkonen und Terrassen. Halten Sie Fenster und Türen geschlossen.

– Halten Sie die örtlich vorgeschriebenen Abstände zu Reetdachhäusern ein.

– Wählen Sie bei einem Brand oder Unfall sofort den Notruf 112. Nur eine schnelle Meldung bietet Gewähr für effektive Hilfe.

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