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Das Bürgerbüro informiert: Neues Bundesmeldegesetz

8. November 2015 | > Wiesloch, Das Neueste

Das Bürgerbüro informiert:

Neues Bundesmeldegesetz – Widerspruchsrechte gegen Datenübermittlungen

Das Bürgerbüro weist auf die Widerspruchsrechte gegen Datenübermittlungen nach dem zum 01.11.2015 gültigen neuen Bundesmeldegesetz (BMG) hin.

Nach den Regelungen im BMG dürfen unter bestimmten Voraussetzungen Daten an Religionsgesellschaften und Adressbuchverlage sowie bei Alters- und Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse und Rundfunk übermittelt werden.

Des Weiteren dürfen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen Daten an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen übermittelt werden.

Ferner dürfen Daten von Personen, die volljährig werden, an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr übergeben werden. Gegen all diese Datenübermittlungen können die Einwohner/innen widersprechen.

Ein Widerspruchsrecht gegen einfache Melderegisterauskünfte im Rahmen des automatisierten Abrufs über das Internet sieht das neue BMG nicht mehr vor. Bisher hierzu eingelegt Widersprüche haben somit keine Gültigkeit mehr.

Wer von den Widerspruchsrechten Gebrauch machen möchte, wird um Mitteilung gebeten entweder an die Stadt Wiesloch, Bürgerbüro, Marktstr. 13, Tel. 06222/84-444, Fax: 06222/84-40, oder an die Ortsverwaltung Baiertal, Schatthäuser Str. 12, Tel. 06222/9825-3, Fax: 06222/9825-40 bzw. an die Ortsverwaltung Schatthausen, Pfarrwiese 2, Tel. 06222/9825-0, Fax: 06222/9825-14, oder per E-Mail an buergerbuero@wiesloch.de unter Angabe des Namens und der Anschrift.

Auf der Internetseite der Stadt Wiesloch (www.wiesloch.de) steht auch ein Formular für diesen Zweck bereit.

Für Rückfragen stehen die Mitarbeiter/innen des Bürgerbüros und der Ortsverwaltungen gerne zur Verfügung.

 

Quelle: Stadt Wiesloch

 

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