Bleiben Sie informiert  /  Freitag, 04. Juli 2025

Informationen von Hier

Termine, Adressen, Vereine,
Lokalpolitik, Berichte und
Wirtschaftsinformationen

Aktuelle Nachrichten und Berichte aus Wiesloch und Walldorf

Appell an Spaziergänger und Hundehalter

21. März 2015 | > Walldorf, Allgemeines, Das Neueste

Mit Rücksicht geht’s besser
In der Natur setzt in diesen Wochen die Vegetation wieder voll ein und damit auch der immer wieder aufkommende Interessenkonflikt zwischen Landwirten, Spaziergängern und vor allem Hundehaltern.

Dass das Betreten der freien Landschaft gesetzlich geregelt ist, ist vielen nicht geläufig. So ist es nach dem Landesnaturschutzgesetz untersagt, landwirtschaftliche Flächen, wozu auch Wiesen gehören, während der Nutzzeit zu betreten. Als Nutzzeit gilt die Zeit zwischen Saat und Ernte, bei Grünland die Zeit des Aufwuchses und der Beweidung. Spaziergänger müssen daher auf den Wegen bleiben. Dies gilt natürlich auch für deren Hunde. Wiesen während der Vegetationszeit als Hundeauslauf zu nutzen, ist nicht nur verboten, sondern auch unappetitlich. Wer die Wiesen als Hundeklo missbraucht, verunreinigt das Erntegut, was für die Landwirte zu finanziellen Einbußen führt.
Hunde sind daher an der Leine zu führen. Vom 1. Februar bis 31. August eines jeden Jahres gilt im Storchenaufzuchtgebiet in Walldorf ein striktes Anleingebot für Hunde. Auslaufmöglichkeiten gibt es in Walldorf auf der eigens dafür angelegten Hundewiese. Abgelegter Hundekot muss auf der Hundewiese und auch andernorts sofort entfernt und über den Restmüll entsorgt werden. Im Bereich der Hundewiese sind sowohl Plastiktüten als auch Abfallbehälter aufgestellt.
Streit gibt es gelegentlich auch zwischen Landwirten und Spaziergängern, weil sich Spaziergänger von den Fahrzeugen der Landwirte belästigt fühlen. Hierbei wird oft vergessen, dass die Feldwege ja gerade dem landwirtschaftlichen Verkehr dienen. Dass die Bewohner eines Aussiedlerhofes nicht nur mit Traktoren, sondern manches Mal auch mit einem PKW die Feldwege befahren, ist unvermeidlich und daher auch gesetzlich erlaubt.

Verwaltung und Landwirtschaft appellieren dringend an alle Spaziergänger, in der Zeit von März bis Oktober die Feldflur nur auf den Wegen zu betreten und Hunde nicht frei über Wiesen und Felder laufen zu lassen. Vom 1. Februar bis 31. August eines jeden Jahres ist das im Storchenaufzuchtgebiet geltende Anleingebot für Hunde zu beachten.

HundeschildSchilder erinnern daran, dass Wiesen und Felder geschützt werden müssen (Foto und Text: Stadt Walldorf)

Das könnte Sie auch interessieren…

Social Media & Videoschnitt: Girls’ Digital Camps lädt Schülerinnen zum Kreativ-Workshop ein 

Kostenloses Angebot für Schülerinnen der Klassen 5 bis 8 Am Freitag, 11. Juli, und Samstag, 12. Juli 2025, lädt das Projekt Girls’ Digital Camps Schülerinnen der Klassen 5 bis 8 zu einem zweitägigen Workshop rund um Social Media und Videoschnitt ein. Veranstaltungsort...

Metropolregion Rhein-Neckar bekräftigt Engagement für fairen Handel

Die Metropolregion Rhein-Neckar bleibt Vorreiterin für faires und nachhaltiges Handeln Am 27. Juni 2025 wurde sie erfolgreich als „Faire Region“ re-zertifiziert. Im Rahmen der Verbandsversammlung wurde das kontinuierliche Engagement gewürdigt. Ein zentrales Zeichen...

Ausweise und Reisepässe auf Gültigkeit überprüfen

  Die Stadt Walldorf informiert: Rechtzeitig vor Beginn der Sommerferien sollten Personalausweise und Reisepässe dringend auf ihre Gültigkeit überprüft werden. Abgelaufene Dokumente können nicht verlängert werden. Diese sind stets neu zu beantragen. Das...

Hier könnte Ihr Link stehen

Veranstaltungen / Gewerbe

Werbung

Hier könnte Ihr Link stehen

Themen

Zeitreise

Archive