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BürgerInitative Frauenweiler BIF – Medienrechtliche Berichtigungsanspruch

28. Februar 2016 | Das Neueste, Vereine

Sehr geehrter Herr Dr. Veits,

da wir bisher von Seiten der Stadtverwaltung keine Rückmeldung zu unserem Anliegen erhalten haben, hat es uns gefreut zu sehen, dass Sie sich intensiv mit unserem Brief auseinandergesetzt haben.

Leider erlesen wir aus Ihrem Brief keinerlei Empathie für unser Anliegen: Den Kinderspielplatz und die dazugehörige Spielwiese am Sandbrunnenweg für die Kinder und Familien in Frauenweiler zu erhalten.

Dies ist unser einziges Anliegen. Deshalb möchten wir die Aufmerksamkeit der Stadtverwaltung auf die besonderen Umstände bezüglich Ortsgröße und Infrastruktur hinweisen und bitten bei ihrer Planung um Berücksichtigung.

Aus diesem Grund können wir Ihre Stellungnahme auch nicht vollständig kommentieren sondern nur auf ein paar Punkte eingehen, die von Ihnen falsch dargestellt oder in ein falsches Licht gerückt wurden.

Wir behaupten: “auf der Spielwiese soll eine Blockunterbringung für bis zu 120 Personen entstehen”, worauf Sie antworteten, „Das wurde bislang so nicht beschlossen. Weder ist der Bau beschlossen, noch ist über Umfang oder Personenzahl entschieden und schon gar nicht über die Bebauungsform.“

Das war und ist uns durchaus bewusst. Nur wollen wir nicht auf einen Beschluss warten, sondern bereits im Vorfeld die Interessen der Familien mit ihren Kindern, die letzte Spielwiese in Frauenweiler zu schützen, geltend machen.

Darüber hinaus möchten wir Sie fragen, wie bis zu 120 Personen auf diesem Grundstück untergebracht werden sollen, wenn nicht in einer Blockunterbringung.

 

Quelle: Bürgerinitiative Frauenweiler

 

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