Verbraucherzentrale gewinnt Klage gegen 1&1
Als Notebook-Flat “ohne Laufzeit” bewirbt 1&1 eine Flatrate für das mobile Internet. Tatsächlich aber ist der Vertrag nur mit dreimonatiger Kündigungsfrist zum Monatsende kündbar. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg ist erfolgreich gegen diese unzulässige Klausel vorgegangen. Kunden, die einen Vertrag mit einer geringen Laufzeit wählen, machen dies in der Regel mit der Absicht, kurzfristig wieder aus dem […]