Mit 2013 kommt das Aus für die Papier-Lohnsteuerkarte
Arbeitnehmer müssen ihre Freibeträge neu beantragen Ab dem 01.01.2013 ist es soweit: Die Papier-Lohnsteuerkarte wird nach mehr als 85 Jahren durch das elektronische Abrufverfahren „ELStAM“ abgelöst. ELStAM steht für E lektronische L ohnSt euerA bzugsM erkmale. Für den Umstieg von der Papierform zum elektronischen Abrufverfahren steht den Arbeitgebern das ganze Jahr 2013 zur Verfügung. Die […]