Widerspruchsrecht gegen Datenübermittlungen
Mit der Veröffentlichung der„ Amtliche Bekanntmachung“ vom 20.10.2012 in der Rhein-Neckar-Zeitung wurden die Einwohner und Einwohnerinnen auf das Widerspruchsrecht gegen die Datenübermittlung hingewiesen. Die Meldebehörde darf nach § 34 Abs. 2 MG, Namen, Doktorgrad, Anschriften, Tag und Art des Jubiläums von Alters- und Ehejubilaren veröffentlichen und an die Presse und den Rundfunk zum Zwecke der […]