Dramatische Lage für unsere Einzelhändler und Unternehmer
(rp) Wiesloch, 21.03.2020 – Die Lage für Restaurants und Cafés sowie den Einzelhandelsgeschäften in Deutschland hat sich massiv verändert: Sie dürfen nur noch eingeschränkt geöffnet haben oder ihre Geschäfte auch komplett schließen. Für viele Gastronomen und den Einzelhandel bedeuten die Maßnahmen starke finanzielle Einbußen.
Nur noch sehr wenige Menschen in der Fußgängerzone – am verregneten Samstag alleine lag es sicher nicht. Sondern daran das zum einen empfohlen wird Zuhause zu bleiben und zum anderen daran es fast alle Geschäfte der Innenstadt geschlossen sind. Noch offen waren Bäckereien, Apotheken und Drogerien sowie vielleicht noch der eine oder andere Betrieb. Noch mehr als ein halbes duzend dürften es nicht mehr sein. Gespenstige Ruhe in der Fußgängerzone. Zum Zeitpunkt unserer kleinen Fototour waren nicht mehr als 10 Menschen in der Fußgängerzone unterwegs.
Man kann wirklich nur hoffen das dieser Spuk bald ein gutes Ende findet.
Eine Idee, die vielleicht helfen könnte:
Einen Gutschein vom Lieblingsrestaurant / Lieblingsgeschäft (online) kaufen und später einlösen. Durch die sofortigen Einnahmen könnten sich die Selbstständigen besser über Wasser halten. Einlösen kann man dann die Gutscheine, sobald sich die Lage wieder beruhigt hat.
In Zusammenarbeit mit der „Facebook-Gruppe: Buy local in Wiesloch-Walldorf“ möchten wir von der Redaktion WiWa-Lokal.de dazu aufrufen in der Facebook-Gruppe die Website oder den Webshop Ihres Unternehmens oder Lieblingsgeschäft oder Lieblingsrestaurant mitzuteilen und ggf. die Info über die Möglichkeit wie man Gutscheine erwerben kann. Wer sein Restaurant oder Imbis weiterhin offen hat und Essen abgeholt werden kann soll das bitte auch mitteilen. Oder eben Lieferdienste. Der Fahrradlieferdienst wurde heute gesichtet, war aber zu schnell um ein Foto zu machen!
Das italienische Restaurant La Sorgente in Schatthausen, eigentlich täglich erst ab 17 Uhr geöffnet, musste zunächst seine Öffnungszeiten nach vorne verlegen von 11:30 Uhr bis max. 18:00 Uhr. Wenige Tage später heißt es, dass gar keine Gäste mehr bewirtet werden dürfen – nur schreibt das so keiner offiziell. Deutsche Sprache, schwere Sprache – und Amtsdeutsch noch viel mehr!
Die Betreiber des italienischen Restaurants in Schatthausen haben sich entschlossen weiterhin Speisen zum Abholen anzubieten. Viele ihrer Gastronomiekollegen in Wiesloch haben den Betrieb ganz eingestellt.
Wer hätte gedacht das es in Deutschland mal Probleme mit der Versorgung der Bevölkerung geben werde? Das die Versorgung beziehungsweise Bewirtung in Speisegaststätten und Imbissbetrieben nahezu zum Erliegen kommt? Das Regale in Lebensmittelgeschäften was bestimmte Produkte angeht leer stehen? Und wer hätte gedacht das es einmal so weit kommt das solche Anordnungen und Verbote erlassen werden? Man denke an das „Versammlungsverbot“ als tiefer Einschnitt in die unveräußerlichen Grundrechte. Oder das Touristen nicht mehr in Hotes etc. beherbergt werden dürfen, in Deutschland wohl bemerkt, dem Land das doch sonst so weltoffen sein will.
„Ja, aber…“ könnte man nun einwerfen. Doch soll dies ja lediglich eine kleine Bestandsaufnahme darstellen. Und dazu zählt eben auch die Gefährdung der Existenzen zahlreicher Menschen durch die Rechtsanordnungen und den angeordneten Betriebsschließungen.
(Anm. des Autors: Wir stehen das nun durch, aber betrachten alles auch aus dem kritischen Blickwinkel und Hinterfragen. Den das ist die Aufgabe der freien unabhängigen Presse)
Mein armes Wiesloch, es schmerzt dich so sehen zu müssen
Ob die Entscheidungen der Bundes- und Landesregierungen richtig und angebracht sind, lassen wir mal so stehen. Doch eines scheint sicher zu sein, sie sind radikal und gnadenlos. Sie kommen gar einem Berufsverbot gleich. Die freie Marktwirtschaft ist nun teilweise in Ketten gelegt.
Besonders kritisiert wird von den Unternehmern die schlechte und unklare sowie teilweise fehlende Kommunikation der „neuen Regeln“. So durften Speisegaststätten zunächst weiterhin Gäste empfangen, wenn sie gewisse Regeln einhalten.
Am 17.03.2020 wurde die „Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO)“ erlassen. Die Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung wurde durch öffentliche Bekanntmachung des Staatsministeriums notverkündet gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes.
Am 20.03.2020 folge dann eine Änderung mit folgendem Wortlaut:
Die Landesregierung setzt per Verordnung weitere Maßnahmen in Kraft. Ab dem 21. März 2020 gilt zusätzlich:
- Alle Restaurants und Gaststätten im Land müssen schließen. Essen zum Mitnehmen und auf Bestellung bleibt aber weiterhin möglich.
- Alle Zusammenkünfte und Ansammlungen auf öffentlichen Plätzen sind verboten. Gruppenbildungen von mehr als drei Personen darf es nicht mehr geben. Wir werden das streng kontrollieren, durchsetzen und sanktionieren. Natürlich können Familien oder Menschen, die zusammenleben, weiter gemeinsam auf die Straße.
- Einreisen und Durchreisen von Personen aus internationalen Corona-Risikogebieten nach oder durch Baden-Württemberg sind untersagt. Ausgenommen sind Fahrten zum Arbeitsplatz, zum Wohnort, zum Transport von wichtigen Gütern und besondere Härtefälle, etwa bei einem Todesfall in der Familie.
- Frisöre müssen schließen.
Dadurch wurde der §5 aufgehoben. In diesem hieß es zuvor:
Einschränkungen des Betriebes von Gaststätten
- Der Betrieb von Gaststätten wird grundsätzlich untersagt.
- Vom Verbot nach Absatz 1 ausgenommen sind Speisegaststätten, wenn sichergestellt ist, dass die Plätze für die Gäste so angeordnet werden, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den Tischen gewährleistet ist, Stehplätze so gestaltet sind, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den Gästen gewährleistet ist und in gesicherter weise sichergestellt wird, das im Falle von Infektionen für einen Zeitraum von jeweils einem Monat mögliche Kontaktpersonen nachverfolgbar bleiben.
- Das Sozialministerium wird gemäß § 32 Satz 2 IfSG ermächtigt, den Betrieb von Gaststätten weitergehend zu untersagen oder den Betrieb von der Einhaltung weiterer Auflagen abhängig zu machen.
Nun gilt:
„Alle Restaurants und Gaststätten im Land müssen schließen. Essen zum Mitnehmen und auf Bestellung bleibt aber weiterhin möglich.“ – man kann sagen auch diese Formulierung ist recht unglücklich gewählt. Denn versteht man unter „Schließen“ nicht eben „Abschließen“ und „Zuschließen“ – also quasi „Dicht machen“ und „die Küche bleibt kalt“. Im zweiten Satz heißt es dann jedoch, Essen zum Mitnehmen bleibe weiterhin möglich. Hätte man nicht besser direkt schreiben können: „Die Bewirtung von Gästen ist verboten“?
Gastronomen müssen jetzt keine Adressdaten ihrer Gäste mehr erfassen. Gäste müssen also nicht mehr als Kontaktpersonen für mögliche Infektionen nachverfolgbar sein. Die EU-DVGVO war dabei wenig bzw. wohl gar nicht im Gespräch.
Große Verwirrung gab es zunächst auch über die Geltungsdauer, jetzt ist klar: Gaststätten bleiben vorerst bis 19. April geschlossen.
Der Dehoga Baden-Württemberg kritisiert das deutschlandweite „Regelchaos“
Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) Baden-Württemberg kritsiert das „Regel-Chaos“ in Deutschland: „Das Chaos unterschiedlicher Bundes- Landes- und Kommunalregelungen zur kompletten oder teilweisen Schließung von gastgewerblichen Betrieben ist kontraproduktiv für den Gesundheitsschutz und überfordert die Betriebe. Unternehmer, Mitarbeiter und Gäste wissen nicht mehr, was gilt und woran sie sich halten sollen“, kritisiert der Dehoga-Landesvorsitzende Fritz Engelhardt.
Wer darf und wer darf nicht?
Frisöre durften vorerst weiterhin Haare schneiden, dies änderte sich ab dem 20.03.2020 ebenso.
Eine Liste werden wir in einem weiteren Artikel heute noch veröffentlichen und auch in diesem Artikel verlinken!
Update: Hier die Liste…
Einlassregelungen beim Baumarkt in Wiesloch, am Eingang wird gezählt. Es sollen nicht mehr als 300 Kunden gleichzeitig im Markt sein. Etwas irritiert äußerten sich einige Wieslocher in den sozialen Medien über die Rabattaktion aber auch über die Menschen die in Strömen dem Lockruf der Werbung folgten. Eine regelrechte Guerilla-Marketing-Aktion wie man es in Deutschland so garnicht kennt. Da stehen an den Verkehrskreiseln Baumarktmitarbeiter jonglierend mit großen Pfeilen. Kleiner Aufwand, große Wirkung, den der Parkplatz war in den letzten Tagen stets gut gefüllt.
Eine wirklich sehr traurige Fotogalerie:
Facebook-Gruppe: Buy local in Wiesloch-Walldorf
Text und Fotos: Robert Pastor
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