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Handyvertrag wechseln, Rufnummer behalten: Das sollten Sie wissen

4. Mai 2017 | Verbraucherinformationen

Wer zu einem Smartphone-Tarif eines anderen Providers wechseln möchte, will in vielen Fällen auch auf die Mitnahme seiner alten Rufnummer nicht verzichten. Das deutsche Telekommunikationsgesetz (TKG) schreibt vor, dass der alte Anbieter dem Kunden eine solche Möglichkeit einräumen muss. Was sollten Sie bei der Rufnummernportierung beachten?

Portierung der Rufnummer schon vor Vertragsende möglich

Prinzipiell gibt es zwei Varianten der Rufnummern-Mitnahme zu einem neuen Anbieter. Zum einen kann die Nummer vor dem Auslaufen des Vertrags portiert werden, zum anderen kann das Vertragsende abgewartet und die Nummer danach übernommen werden. Die gesetzlich ebenso festgeschriebene Möglichkeit, die Rufnummer vor Vertragsablauf zu portieren, ist noch vergleichsweise neu. Bevor Sie bei einem neuen Provider die Übernahme der Nummer beantragen, müssen Sie Ihren bisherigen Anbieter darüber informieren, dass Ihre Handynummer freigegeben werden soll. Als Nutzer sollten Sie außerdem beachten, dass der Altvertrag weiterhin gezahlt werden muss. Somit entstehen für einen bestimmten Zeitraum Kosten für zwei Handyverträge. Wenn beim alten Tarif hohe nutzungsunabhängige Kosten anfallen, kann diese Variante in der Gesamtkalkulation dennoch günstiger ausfallen, wenn man beim neuen Vertrag zu günstigen Discountertarifen greift, wie sie beispielsweise über winsim.de erhältlich sind. Für eine Portierung darf der Altanbieter bis zu 30 Euro berechnen. Außerdem nimmt die Portierung der Rufnummer üblicherweise mehrere Tage in Anspruch.

Portierungsauftrag frühzeitig einreichen

Die Übernahme der Nummer zum oder nach dem Ende des alten Handyvertrags unterscheidet sich, abgesehen vom Zeitpunkt, prinzipiell kaum von der vorgenannten Variante. Bei der Portierung zum Vertragsende sollte dieser Auftrag rechtzeitig eingereicht werden. Nur wenn das Dokument spätestens am letzten Tag der Vertragslaufzeit beim alten Anbieter eingeht, ist dieser noch zur Weitergabe der Rufnummer verpflichtet. In der Praxis zeigen sich die Mobilfunkprovider allerdings kulanter und erlauben eine Portierung bis zu 90 Tage nach Vertragsende.

Wichtig ist bei einer Rufnummernmitnahme generell, dass die Angaben zum Vertragsnehmer im Alt- und Neuvertrag identisch sind, was den Vor- und Nachnamen sowie das Geburtsdatum betrifft – ansonsten kann es zu Verzögerungen bei der Bearbeitung kommen. Bei Firmenkunden muss statt des Geburtsdatums die Kundennummer beim Altanbieter korrekt angegeben werden.

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